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    Einspeisevergütungen 2010 für Photovoltaik und Windenergie Drucken E-Mail
    Geschrieben von: Pressemagazin.net   
    Donnerstag, den 11. Februar 2010 um 09:52 Uhr
    Wer Strom aus regenerativen Energieformen in das allgemeine Netz einspeist, erhält dafür seit einigen Jahren eine Prämie vom Staat. Dies soll dem Klima- und Umweltschutz dienen, indem es Anreize schafft, in die alternativen Energien zu investieren und die Abhängigkeit von fossilen Stoffen zu verringern. Das deutsche Modell in Form des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) – in Kraft getreten am 01. April 2000 – gilt seither als großer Erfolg.

    Die Prämie für den Investor wird in Form einer erhöhten Einspeisevergütung ausgezahlt und diese Vergütung ist auf zwanzig Jahre festgeschrieben. Das bedeutet, wer in Photovoltaik oder Windkraft investiert und am 1.1.2010 einen entsprechenden Förderungsantrag stellt, profitiert für einen Zeitraum von zwanzig Jahren von einer bestimmten Mindest-Vergütung. Das EEG sieht vor, die erhöhten Einspeisevergütungen degressiv abzutragen, um Anreize zu Kostensenkungen zu schaffen. Jedes Jahr fallen die Prämien um einen bestimmten Prozentsatz.

    Einspeisevergütungen 2010 für Photovoltaik-Anlagen

    Die aktuellen Einspeisevergütungen 2009 pro Kilowattstunde (kWh) für Photovoltaik-Anlagen bemessen sich wie folgt. Zu unterscheiden ist zunächst zwischen Gebäude- und Freilandanlagen, Gebäudeanlagen erhalten 43,01 ct/kWh und Freilandanlagen 31,95 ct/kWh Prämien. Anlagen ab einer Nennleistung von 30 kW und weniger als 100 kW erhalten 40,91 ct/kWh. Ab 100 kW erhält der Betreiber 39,58 ct/kWh und ab 1.000 kW beträgt die Prämie noch 33,00 ct/kWh. Der Zuschlag für Fassadenanlagen entfällt im Jahr 2009 erstmals.

    Allerdings wird aktuell diskutiert, ob die Einspeisevergütung für Solarstrom bis Juni 2010 um bis zu 18% gesenkt werden soll. Es ist absehbar das es zu den Sonderkürzungen der Solarstromvergütung kommen wird. Allerdings wann gekürzt, und wie hoch die Kürzung ausfallen wird, lässt sich im Moment noch nicht mit Sicherheit sagen.

    Einspeisevergütungen 2010 für Windkraft

    Die Einspeisevergütungen Windkraft wurden im Jahr 2008 vom Gesetzgeber überprüft und mit einer Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) für das Jahr 2009 bestimmt. Onshore-Anlagen verfügen demnach über eine Basisvergütung von 5,02 ct/kWh und einen Anfangs-Vergütungssatz von 9,02 ct/kWh. Im Bereich Repowering erhöht sich die Anfangsvergütung um 0,5 ct.

     
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