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Geschrieben von: Administrator
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Sonntag, den 23. Januar 2011 um 16:21 Uhr |
Die Zwangsversteigerung ist die Möglichkeit eines Gläubigers, unter Inanspruchnahme staatlicher Machtmittel, unbewegliches Vermögen aufgrund von offenen Geldforderungen zu vollstrecken und somit seine Ansprüche zu befriedigen. Zum unbeweglichen Vermögen gehören unter anderem Liegenschaften samt Aufbauten, sowie Wohnungseigentum. Damit es zur Zwangsversteigerung kommt, muss ein Antrag zur Zwangsvollstreckung bei einem Amtsgericht durchgeführt werden, in dessen Bezirk die Zwangsvollstreckung stattfindet.
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