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    Recht - Gesetz & Steuern


    Verträge im Arbeitsrecht Drucken E-Mail
    Geschrieben von: Administrator   
    Sonntag, den 03. Oktober 2010 um 10:43 Uhr
    Grundsätzlich handelt es sich bei einem Vertrag um ein Rechtsgeschäft. Er kommt durch zwei übereinstimmende, mit Bezug aufeinander abgestimmte Willenserklärungen zustande.

     

    Es gibt Verträge unterschiedlichster Art. Spricht man zum Beispiel von einem Arbeitsvertrag, sind hier die Rahmenbedingungen zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer in bezug auf ein Beschäftigungsverhältnis geregelt. Zum einen sichern zahlreiche Gesetze die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern, um diese davor zu schützen, dass sie durch einen Arbeitsvertrag benachteiligt werden. Zum anderen können auch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen Einfluss auf die Regelung des Arbeitsverhältnisses nehmen. Arbeitsverträge müssen in schriftlicher Form abgefasst werden. Im Rahmen der Gesetze ist Arbeitgebern und Arbeitnehmern die inhaltliche Gestaltung freigestellt.

     

    Ein Arbeitsverhältnis kann auch durch einen sogenannten Aufhebungsvertrag, auch Auflösungsvertrag genannt einvernehmlich beendet werden. Im Gegensatz zur Kündigung handelt es sich hierbei um zwei übereinstimmende Willenserklärungen, da das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen beendet wird. Der Aufhebungsvertrag ist in Schriftform abzufassen, inhaltlich regelt er alle Modalitäten, die mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zusammenhängen. Fristen und Kündigungsschutzbestimmungen brauchen in diesem Fall nicht berücksichtigt werden.

     

    Vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages sollte sich der Arbeitnehmer darüber im klaren sein, dass in Einzelfällen sozialrechtliche Folgen entstehen können. Mit einer zwölfwöchigen Sperrzeit beim Arbeitslosengeldanspruch muss immer dann gerechnet werden, wenn für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses kein wichtiger Grund vorliegt.

    Im Internet gibt es sehr viele Anbieter, die professionelle Vertragsmuster sowohl zum kostenlosen als auch zum kostenpflichtigen Download anbieten. Die Nutzung dieser Dienste bietet sich sowohl für den geschäftlichen Bereich als auch für den Privatbereich an.

     
    Rechtsberatung Arbeitsrecht online Drucken E-Mail
    Geschrieben von: Administrator   
    Donnerstag, den 01. Juli 2010 um 20:04 Uhr
    Der Arbeitsmarkt zeigt sich heute härter und kompromissloser als in früheren Jahren. Arbeitsplätze sind weniger geworden, nicht zuletzt dadurch, dass Arbeitgeber sich gern auf Kosten der Arbeitnehmer gesundschrumpfen und damit ihre Gewinne steigern möchten. Ein Großteil der ausgesprochenen Kündigungen sind aber rechtlich nicht haltbar. Obwohl vielen Menschen dies bewusst ist, scheuen sie trotzdem den Gang zum Anwalt, da es Zeit und Kosten bedeutet. Eine Online Rechtsberatung, wie zum Beispiel www.ra-kotz.de, bietet hier den Kunden eine sehr gute Möglichkeit, eine Zeit- und Kostenersparnis zu erzielen.
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