| Verträge im Arbeitsrecht |
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| Geschrieben von: Administrator | |
| Sonntag, den 03. Oktober 2010 um 10:43 Uhr | |
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Grundsätzlich handelt es sich bei einem Vertrag um ein Rechtsgeschäft. Er kommt durch zwei übereinstimmende, mit Bezug aufeinander abgestimmte Willenserklärungen zustande.
Es gibt Verträge unterschiedlichster Art. Spricht man zum Beispiel von einem Arbeitsvertrag, sind hier die Rahmenbedingungen zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer in bezug auf ein Beschäftigungsverhältnis geregelt. Zum einen sichern zahlreiche Gesetze die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern, um diese davor zu schützen, dass sie durch einen Arbeitsvertrag benachteiligt werden. Zum anderen können auch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen Einfluss auf die Regelung des Arbeitsverhältnisses nehmen. Arbeitsverträge müssen in schriftlicher Form abgefasst werden. Im Rahmen der Gesetze ist Arbeitgebern und Arbeitnehmern die inhaltliche Gestaltung freigestellt.
Ein Arbeitsverhältnis kann auch durch einen sogenannten Aufhebungsvertrag, auch Auflösungsvertrag genannt einvernehmlich beendet werden. Im Gegensatz zur Kündigung handelt es sich hierbei um zwei übereinstimmende Willenserklärungen, da das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen beendet wird. Der Aufhebungsvertrag ist in Schriftform abzufassen, inhaltlich regelt er alle Modalitäten, die mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zusammenhängen. Fristen und Kündigungsschutzbestimmungen brauchen in diesem Fall nicht berücksichtigt werden.
Vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages sollte sich der Arbeitnehmer darüber im klaren sein, dass in Einzelfällen sozialrechtliche Folgen entstehen können. Mit einer zwölfwöchigen Sperrzeit beim Arbeitslosengeldanspruch muss immer dann gerechnet werden, wenn für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses kein wichtiger Grund vorliegt.
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